Reher & Ramsden für Partner & Lieferanten

Zusammen erfolgreich sein.

Unsere Mischung ist bewusst gewählt: Wir kooperieren mit Konzernen und kleinen Partnern. Daraus entsteht eine Bandbreite zum Wohl unserer Kunden.

 

Unsere Partner sind wie wir: flexibel, erfahren und zuverlässig. Reher & Ramsden ist gemeinsam mit der Unternehmensgruppe CG Chemikalien Teil eines riesigen Netzwerkes. Wir kooperieren mit renommierten Konzernen aus ganz Europa und pflegen zugleich einen engen Kontakt zu kleineren Lieferanten. Aus dieser Mischung entsteht eine Bandbreite, auf die unser Team sehr stolz ist.
Unter dem Strich legen wir viel Wert auf feste Partnerschaften mit gegenseitigem Vertrauen. Denn daraus entsteht mit Blick auf unsere Kunden die ideale Basis für eine gleichbleibend hohe Qualität und eine größtmögliche Versorgungssicherheit.
Diese Übersicht zeigt eine Auswahl unserer Partner, denen wir uns sehr verbunden fühlen. Viele weitere Kooperationen tragen zum Erfolg von Reher & Ramsden bei.

Services, von denen Partner profitieren:

  • Bestandsaufbau und Verteilung der Produkte
  • Qualitätsmanagement
  • Technischer- und dokumentarischer Support
  • Bemusterungen Inhouse
  • Labor & Anwendungstechnik  
  • Services für Prinzipale
  • Beratung | Analyse Trends | Märkte | Reporting

Leistungen, von denen Partner profitieren:

  • Herstellung  
  • Standards & Custom Made
  • Abfüllen | Umfüllen
  • Mischen | Sieben | Vermahlen
  • Konfektionieren
  • Verpacken & Etikettieren
  • CG Logistik & Fuhrpark
  • Distributionsnetzwerk
  • Qualitätsmanagement
  • Prozesssicherheit



Bitte beachten Sie die folgenden Besonderheiten und Anforderungen bei der Anlieferung!

Anforderungsprofil für Fahrzeug und Fahrer bei Abholungen:

Absender, Verlader und Frachtführer sind gesetzlich dazu verpflichtet, für einen sicheren und gesetzeskonformen Transport zu sorgen.

 

Corona-Bestimmungen 2020:

Jeder Fahrer muss eine Mund- und Nasenschutz-Maske tragen. Nur damit wird der Zutritt zu unserem Gelände erlaubt.

 

Bei Abholung:

Die in unserem Unternehmen zu verladenden Güter müssen form- und/oder kraftschlüssig gesichert werden können, um die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ladungssicherung zu erfüllen (siehe hierzu § 22 Abs. 1 StVO und § 23 Abs.1 StVO). Die Erfüllung dieser Sorgfaltspflicht obliegt jedem, der für den Ladevorgang verantwortlich ist, also dem Fahrzeugführer genauso wie dem Verladepersonal.

 

Anforderungen Fahrzeug:

Das Fahrzeug muss sich in einem einwandfreien technischen Zustand befinden. Der Ladeboden muss trocken, besenrein und mit einem Gabelstapler befahrbar sein.

Es muss eine ausreichende Anzahl an Ladungssicherungsmaterialien in technisch einwandfreiem und geprüftem Zustand vorhanden sein (dazu zählen Antirutschmatten, Sperrbalken, Spannbretter, Zurr-Punkte und Zurr-Gurte, Kantenschoner, Leerpaletten).

Bei angeladenen Fahrzeugen muss sichergestellt sein, dass die Zuladung mit Formschluss erfolgen kann. Für die entsprechende Ladungssicherung sind alle Hilfsmittel vom Fahrer mitzuführen.

ADR-Transporte erfolgen generell OHNE Anwendung der Freistellung gem. ADR 1.1.3.6, deshalb ist die Beförderungseinheit kennzeichnungspflichtig. Zudem muss eine ADR-Sicherheitsausrüstung für Fahrzeuge vorhanden sein.

 

Anforderungen Fahrer:

Der Fahrer muss einen Lichtbildausweis und Führerschein mitführen; bei ADR-Transport zusätzlich eine gültige ADR-Bescheinigung sowie Schutzausrüstung für das Fahrpersonal gemäß schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblatt). Zudem müssen Sicherheitsschuhe und -kleidung vorhanden sein. Bei Abholungen von Produkten mit Lebensmittel-, Futtermittel- oder Pharma-Status (HACCP-Konzept) sind die beim Umgang mit diesen Waren notwendigen Hygienemaßnahmen zu beachten. Das Telefonieren auf dem Betriebsgelände ist strengstens untersagt. Mobiltelefone müssen permanent ausgeschaltet sein. Das Fotografieren sowie Filmen ist auf dem gesamten Werksgelände verboten.

Fahrer und Fahrzeuge, die die o. g. Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht beladen. Zudem behalten wir uns vor, durch Nichtbeachtung dieser Mindestanforderungen entstehende Kosten an den Verursacher weiterzugeben.

Sollten Sie zu diesem Thema Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter!
 

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